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Mündl. Verhandlung: II R 7/18

Grundstückswertermittlung: Bindung an von Gutachterausschüssen mitgeteilte Vergleichsfaktoren; Anwendung der finanzmathematischen Methode zum Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts:

1. Sind die von Gutachterausschüssen ermittelten Vergleichsfaktoren ebenso, wie Bodenrichtwerte verbindlich und einer gerichtlichen Überprüfung regelmäßig nicht zugänglich?

2. Ist die finanzmathematische Methode nach Ziffer 4.3.3.2.1 WertR 2006 bei Erbbaugrundstücken zum Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts i.S.d. § 198 BewG geeignet?

 

Vorinstanz: Finanzgericht Niedersachsen - A K 210/14

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