Grunderwerbsteuer: Minderung der Bemessungsgrundlage um Instandhaltungsrücklage Führt die Übernahme einer Instandhaltungsrücklage zu einer Minderung der Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer?
Vorinstanz: Finanzgericht Köln - 5 K 2297/16Copyright: Bundesfinanzhof/Andreas Focke
Grunderwerbsteuer: Minderung der Bemessungsgrundlage um Instandhaltungsrücklage Führt die Übernahme einer Instandhaltungsrücklage zu einer Minderung der Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer?
Vorinstanz: Finanzgericht Köln - 5 K 2297/16