Auflösung von bestehenden Wohneinheiten mit anschließender Umwandlung in Miteigentumsanteile, Angleichung dieser Miteigentumsanteile und flächenmäßige Neuaufteilung in eine entstehende Wohnungseigentümergemeinschaft als Tausch i.S. des § 1 Abs. 5 GrEStG?
Der Kläger beruft sich auf die Bereinigung einer verworrenen Miteigentümerstruktur, die eine gesetzliche Regelungslücke darstellt und nachfolgend keine Belastung mit Grunderwerbsteuer rechtfertigt.