Zum Hauptinhalt springen Zur Hauptnavigation springen Zum Footer springen
Zur Hauptnavigation springen Zum Footer springen

Mündl. Verhandlung: II R 30/22

Ausländische Stiftung mit Geschäftsleitung in Deutschland:
Kommt es für die Ersatzerbschaftbesteuerung gem. § 1 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG auf die Rechtsfähigkeit der Stiftung in Deutschland an?
 

Vorinstanz: Niedersächsisches Finanzgericht - 3 K 87/21

Seite drucken