Unterliegt der Erwerb von mindestens 95 % der Anteile an einer grundbesitzenden Gesellschaft durch einen Treuhänder bei diesem der Grunderwerbsteuer i. S. des § 1 Abs. 3 Nr. 1 GrEStG?
Vorinstanz: Finanzgericht Baden-Württemberg - 5 K 1880/19Unterliegt der Erwerb von mindestens 95 % der Anteile an einer grundbesitzenden Gesellschaft durch einen Treuhänder bei diesem der Grunderwerbsteuer i. S. des § 1 Abs. 3 Nr. 1 GrEStG?
Vorinstanz: Finanzgericht Baden-Württemberg - 5 K 1880/19