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Mündl. Verhandlung: II R 34/22

Kann bei einer Besteuerung nach § 29 Abs. 2 ErbStG infolge eines Widerrufs einer vorangegangenen Schenkung von Betriebsvermögen weiterhin die Steuerbegünstigung des § 13a ErbStG angewendet werden?

Vorinstanz: Finanzgericht Baden-Württemberg - 7 K 1550/20

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