Kann bei einer Besteuerung nach § 29 Abs. 2 ErbStG infolge eines Widerrufs einer vorangegangenen Schenkung von Betriebsvermögen weiterhin die Steuerbegünstigung des § 13a ErbStG angewendet werden?
Vorinstanz: Finanzgericht Baden-Württemberg - 7 K 1550/20Mündl. Verhandlung: II R 34/22
19. März 2025 / 09:30 Uhr