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Mündl. Verhandlung: II R 4/21

Erblasserschulden: Inwiefern ist es für die Abzugsfähigkeit von Nachlassverbindlichkeiten notwendig, dass die abzugsberechtigte Person als zivilrechtlicher Schuldner nach § 1967 Abs. 1 BGB dafür haftet, somit Erbe oder Gesamtrechtsnachfolger des Erblassers ist?
Muss hierfür der tatsächliche Wille des Erblassers ermittelt werden?


 

Vorinstanz: Finanzgericht München - 4 K 1586/19

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