Im Rahmen der interkommunalen Errichtung eines Gewerbegebiets wurde ein Zweckverband zur Durchführung eines Umlegungsverfahrens durch die beteiligten Gemeinden gegründet. Sind unter Berufung auf den Sinn und Zweck und der Zusammenschau der Steuerbefreiungsvorschriften aus § 1 Abs. 1 Nr. 3 Satz 2 Buchst. b GrEStG als auch § 4 Nr. 1 GrEStG in der jeweiligen Fassung des Streitjahres 2014, die von den Gemeinden und privaten Personen in den Zweckverband eingebrachten Grundstücke von der Grunderwerbsbesteuerung auszunehmen?