Bezieht sich das ungeschriebene Tatbestandsmerkmal des "wirtschaftlichen Vorteils" in § 1 Abs. 1 Nr. 6 GrEStG ausschließlich auf einen monetären Vorteil, oder auch auf den wirtschaftlichen Gehalt und Nutzen für den Benennungsberechtigten?
Vorinstanz: Finanzgericht Münster - 8 K 2393/21 GrEMündl. Verhandlung: II R 4/24
29. Juli 2026 / 09:30 Uhr