Sind die von den Gutachterausschüssen ermittelten und den Finanzämtern mitgeteilten Vergleichspreise nach § 183 Abs. 1 BewG für die Beteiligten im Steuerrechtsverhältnis verbindlich und einer gerichtlichen Überprüfung regelmäßig nicht zugänglich?
Vorinstanz: Niedersächsisches Finanzgericht - 1 K 90/19Mündl. Verhandlung: II R 6/23
11. März 2026 / 09:30 Uhr