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Mündl. Verhandlung: II R 7/22

Zurechnung einer zwischengeschalteten Personengesellschaft als sog. RETT-Blocker bei § 1 Abs. 3 Nr. 1 GrEStG - Durfte der Kläger zum Zeitpunkt der Anteilsübertragungen (Jahr 2012) in die durch die Rechtsprechung und Finanzverwaltung gesicherte Auslegung des Anteils-Begriffs für die Ebene der zwischengeschalteten Personengesellschaft vertrauen?

Vorinstanz: Hessisches Finanzgericht - 5 K 640/20

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