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Mündl. Verhandlung: III R 11/24

Sind die nach dem SGB II gewährten Kosten für Unterkunft (Grundmiete, Heizkosten, Nebenkosten) anteilig als behinderungsbedingter Mehrbedarf zu qualifizieren, wenn aufgrund einer unstreitig vorliegenden Behinderung ein barrierefreier Wohnraum notwendig ist?

Vorinstanz: Finanzgericht Nürnberg - 6 K 780/21

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