TERMIN IST AUFGEHOBEN
Stellt Art. 12 der VO 883/2004 ein "umfassendes" Sonderrecht für den genannten Personenkreis dar, ist hiervon auch die steuerrechtliche Regelung des Kindergeldbezuges umfasst und wird dadurch die Wohnsitzfiktion nach Art. 60 der VO 987/2009 i.V.m. Art. 67 der VO 883/2004 ausgeschlossen?
Vorinstanz: Finanzgericht Sachsen - 8 K 179/17 (Kg)