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Mündl. Verhandlung: III R 20/19

VERHANDLUNG IST AUFGEHOBEN

Umfang der Steuerbefreiung des § 3 Nr. 20 Buchstabe d GewStG: Müssen für die Trennung zwischen steuerfreien und steuerpflichtigen Erträgen (hier: Zins- und Provisionserträge) zwingend mehrere Geschäftsbetriebe abgrenzbar sein?

Vorinstanz: Finanzgericht Berlin-Brandenburg - 8 K 8030/15

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