VERHANDLUNG IST AUFGEHOBEN
Umfang der Steuerbefreiung des § 3 Nr. 20 Buchstabe d GewStG: Müssen für die Trennung zwischen steuerfreien und steuerpflichtigen Erträgen (hier: Zins- und Provisionserträge) zwingend mehrere Geschäftsbetriebe abgrenzbar sein?
Vorinstanz: Finanzgericht Berlin-Brandenburg - 8 K 8030/15