Rechtzeitige Bezeichnung des Klagebegehrens i.S.d. § 65 Abs. 2 FGO durch Übermittlung von Steuererklärungen an das Finanzamt Reicht die elektronische Übermittlung der maßgeblichen Steuererklärungen an das zuständige Finanzamt aus, die nach § 65 Abs. 2 Satz 2 FGO gesetzte Ausschlussfrist einzuhalten oder bedarf es für die Wahrung der Frist einer Mitteilung an das Finanzgericht, dass dem Finanzamt die Steuererklärung übermittelt worden ist?
Vorinstanz: Niedersächsisches Finanzgericht - 9 K 162/23