Ist ein aus der Verschmelzung resultierender Übernahmeverlustbetrag nach § 4 Abs. 6 Satz 6 Alternative 2 UmwStG auch für Anteile anzuwenden, die in einem Betriebsvermögen gehalten werden?
2. Kommt es durch die Erfassung der offenen Rücklagen (Pensionsrückstellung) als Bezüge i.S. des § 7 UmwStG und der Berücksichtigung des Übernahmeergebnisses i.S. des § 4 UmwStG zu einer Doppelbesteuerung? Ist der Anwendungsbereich des § 4 Abs. 6 Satz 6 Alternative 2 sowie des § 7 UmwStG teleologisch zu reduzieren?