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Mündl. Verhandlung: III R 39/21

Stellen die angemieteten Standplätze für mobile Verkaufsstände zur Erbringung von gastronomischen Leistungen fiktives Anlagevermögen im Sinne von § 8 Nr. 1 Buchstabe e GewStG dar? Sind diese Standgebühren für kurzfristige Anmietungen im Rahmen der Ermittlung des Gewerbesteuermessbetrages hinzuzurechnen?

Vorinstanz: Sächsisches Finanzgericht - III K 39/21

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