VERHANDLUNG IST AUFGEHOBEN
Können im Rahmen einer Betriebsprüfung vorgefundene Belege aus einem dem Prüfungszeitraum nachfolgenden Veranlagungszeitraum als besondere Form des internen Betriebsvergleichs einer Schätzung der Umsätze und Erlöse des Prüfungszeitraums zugrunde gelegt werden?
Vorinstanz: Finanzgericht Düsseldorf - 13 K 3812/15 F