Bewirkt die nach dem maßgeblichen ausländischen Recht bestehende Buchführungspflicht der ausländischen Tochtergesellschaft der Klägerin den Ausschluss des Gewinnermittlungswahlrechts mit der Folge, dass die der Klägerin aus ihrer Beteiligung an der Tochtergesellschaft zuzurechnenden Einkünfte aus gewerblichem Goldhandel nicht durch Einnahmen-Überschussrechnung ermittelt werden dürfen?
Vorinstanz: Finanzgericht Berlin-Brandenburg - 7 K 7270/14