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Mündl. Verhandlung: IV R 27/23

Ist § 15a Abs. 1a EStG insoweit mit Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar, als die Vorschrift nachträgliche Einlagen eines Kommanditisten bei der Bemessung eines Verlustausgleichsvolumens für den horizontalen Verlustausgleich in zukünftigen Veranlagungszeiträumen unberücksichtigt lässt?

Vorinstanz: Finanzgericht Köln - 15 K 1435/20

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