Ist § 15a Abs. 1a EStG insoweit mit Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar, als die Vorschrift nachträgliche Einlagen eines Kommanditisten bei der Bemessung eines Verlustausgleichsvolumens für den horizontalen Verlustausgleich in zukünftigen Veranlagungszeiträumen unberücksichtigt lässt?
Vorinstanz: Finanzgericht Köln - 15 K 1435/20Mündl. Verhandlung: IV R 27/23
26. Februar 2026 / 11:00 Uhr