Ist die Tonnagebesteuerung auch nach Veräußerung des einzigen Schiffs jedenfalls bis zum Ablauf der zehnjährigen Bindungsfrist des § 5a Abs. 3 EStG während der Liquidation der Gesellschaft weiterhin anzuwenden, oder zwingt der Umstand, dass mit der Veräußerung eine der Voraussetzungen des § 5a Abs. 1 EStG weggefallen ist, zur Rückkehr zum Bestandsvergleich?
Vorinstanz: Finanzgericht Niedersachsen - 15 K 202/14