VERHANDLUNG IST AUFGEHOBEN
Kann der in der notariellen Urkunde betreffend die Verschmelzung einer GmbH auf ihre Muttergesellschaft, eine GmbH & Co. KG, bei den "steuerlichen Regelungen" enthaltene Passus, dass die Verschmelzung zu Buchwerten erfolge und "der Antrag auf Buchwertübertragung ... hiermit gestellt" werde, als an das FA gerichteter Antrag auf Buchwertfortführung angesehen werden? Kann ein solcher Antrag auch durch schlüssiges Verhalten gestellt werden, indem die übertragende Gesellschaft entsprechende Steuererklärungen einreicht? Ist der Ausschluss der Berücksichtigung eines Übernahmeverlusts nach § 4 Abs. 6 UmwStG verfassungsgemäß?