Ist einem Unternehmen, dessen Kerngeschäft die Vermietung und Verpachtung eigener Immobilien ist, die erweiterte Kürzung deshalb zu versagen, weil es am ersten Adventswochenende jedes Jahres Stände auf einem Weihnachtsmarkt betreibt und die daraus generierten Erlöse an den gemeinnützigen Veranstalter des Weihnachtsmarkts spendet?
Vorinstanz: Finanzgericht Münster - 6 K 1384/18 G,F