Greift die Verlustabzugs- und -ausgleichsbeschränkung des § 15b EStG nicht ein, soweit Verluste -im Streitfall infolge der Betriebsaufgabe der Gesellschaft nach Veräußerung ihres gesamten Betriebsvermögens durch den Insolvenzverwalter- nicht mehr mit zukünftigen Gewinnen aus derselben Einkunftsquelle ausgeglichen werden können? Ist die Vorschrift auf Verluste aus dem steuerlichen Sonderbetriebsvermögen bereits dem Grunde nach nicht anzuwenden?
Vorinstanz: Finanzgericht Mecklenburg-Vorpommern - 3 K 348/17Mündl. Verhandlung: IV R 6/22
21. November 2024