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Mündl. Verhandlung: IV R 9/24

Handelt es sich bei einem Lastenaufzug in einem Einkaufszentrum um eine Betriebsvorrichtung, deren Mitvermietung die erweiterte Kürzung ausschließt, oder erweisen sich der Betrieb und die Überlassung des Lastenaufzugs als zwingend notwendiger -der erweiterten Kürzung nicht entgegenstehender- Teil einer sinnvoll gestalteten eigenen Grundstücksverwaltung und -nutzung?

Vorinstanz: Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht - 1 K 134/22

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