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Mündl. Verhandlung: IX R 15/20

Verhandlung ist aus dienstlichen Gründen abgesetzt. Neuer Termin: Dienstag, 17.01.2023, 10:00 Uhr

Ist die trotz des in 2019 ausgelaufenen Solidarpakts II und der Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen ab 2020 fortgeltende Erhebung des Solidaritätszuschlags für Veranlagungszeiträume beginnend ab 01.01.2020 verfassungswidrig?

Vorinstanz: Finanzgericht Nürnberg - 3 K 1098/19

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