Verhandlung ist aus dienstlichen Gründen abgesetzt. Neuer Termin: Dienstag, 17.01.2023, 10:00 Uhr
Ist die trotz des in 2019 ausgelaufenen Solidarpakts II und der Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen ab 2020 fortgeltende Erhebung des Solidaritätszuschlags für Veranlagungszeiträume beginnend ab 01.01.2020 verfassungswidrig?
Vorinstanz: Finanzgericht Nürnberg - 3 K 1098/19