Ist die Richtigkeit einer Auskunft gemäß Art. 15 der Datenschutz-Grundverordnung von einer Behörde eidesstattlich zu versichern?
Ist das Begehren auf Schadensersatz nach der Datenschutz-Grundverordnung zunächst außergerichtlich geltend zu machen?
Ist die Richtigkeit einer Auskunft gemäß Art. 15 der Datenschutz-Grundverordnung von einer Behörde eidesstattlich zu versichern?
Ist das Begehren auf Schadensersatz nach der Datenschutz-Grundverordnung zunächst außergerichtlich geltend zu machen?