Ist es möglich, basierend auf der Datenschutz-Grundverordnung beziehungsweise der Abgabenordnung, Auskunft über den Inhalt einer anonymen Anzeige zu erhalten, etwa durch Übersendung einer Kopie der anonymen Anzeige oder durch (wortgetreue) Mitteilung deren Inhalts?
Vorinstanz: Finanzgericht Berlin-Brandenburg - 16 K 16096/23