1. Zur Frage, ob die klagende Partei ein Veranstalter für Sportwetten nach § 17 Abs. 2 i.V.m. § 19 Abs. 2 RennwLottG ist?
2. Ist die Erhebung der Sportwettensteuer gegen einen Online-Wettbetreiber, der mit Buchmachern/Totalisatoren oder Offlineanbietern gleichbehandelt wird, obwohl er wesentlich weniger leistungsfähig ist, verfassungs- als auch europarechtswidrig?