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Mündl. Verhandlung: V R 13/24

Keine Steuerfreiheit für eine sog. Funktionsinvaliditätsversicherung Fällt eine Funktionsinvaliditätsversicherung, bei der Elemente von Berufsunfähigkeitsschutz-, Kranken- und Pflegeversicherung in einem "Multi-Risk-Tarif" zusammengefasst sind, nicht unter die Steuerfreiheit nach § 4 Nr. 5 VersStG, da diese im Kern eine Unfallversicherung ist?

Vorinstanz: Finanzgericht Köln - 2 K 1552/19

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