Keine Steuerfreiheit für eine sog. Funktionsinvaliditätsversicherung Fällt eine Funktionsinvaliditätsversicherung, bei der Elemente von Berufsunfähigkeitsschutz-, Kranken- und Pflegeversicherung in einem "Multi-Risk-Tarif" zusammengefasst sind, nicht unter die Steuerfreiheit nach § 4 Nr. 5 VersStG, da diese im Kern eine Unfallversicherung ist?
Vorinstanz: Finanzgericht Köln - 2 K 1552/19Mündl. Verhandlung: V R 13/24
09. Juli 2026 / 11:00 Uhr