Vorsteuerabzug aus Rechtsberatungskosten zur Geltendmachung von echtem Schadensersatz Kann ein Unternehmer, dessen Vertrag vom Auftraggeber gekündigt wurde, bevor er umsatzsteuerpflichtige Umsätze erzielen konnte, auch aus den Rechtsanwaltskosten, die im Zusammenhang mit der Geltendmachung von echtem, nicht steuerbarem Schadensersatz stehen, Vorsteuer geltend machen?
Vorinstanz: Finanzgericht Berlin-Brandenburg - 7 K 7122/22Mündl. Verhandlung: V R 15/24
07. Mai 2026 / 11:00 Uhr