Zur Abgrenzung zwischen Vermittlungsleistungen und Eigenhandel bei über das Internet angebotenen Autovermietungsleistungen Können einem Unternehmer, der eine Internetplattform zur Buchung von Mietwagen verschiedener Autovermietungsunternehmen zur Verfügung stellt, und dessen Kunden über das Internetportal Autovermietungsleistungen buchen können, die über ein Autovermietungsunternehmen erbrachten Vermietungsleistungen als eigene Leistungen gegenüber den Endkunden zuzurechnen sein, wenn er zwar den Kunden gegenüber einheitlich als Vermittler auftritt, dadurch aber verdeckt, dass er und nicht der Vertretene die Leistung erbringt und das Außenverhältnis nicht den vertraglichen Absprachen im Innenverhältnis entspricht?
Vorinstanz: Finanzgericht Köln - 8 K 1512/19Mündl. Verhandlung: V R 17/24
21. Mai 2026 / 10:00 Uhr