Ist die in einem Volkstheater gegenüber jeweils einem einzelnen Gast erbrachte Leistung, bestehend aus künstlerischen und kulinarischen Elementen, steuerfrei, mit dem ermäßigten Steuersatz oder dem Regelsteuersatz zu versteuern?
Ist die in einem Volkstheater gegenüber jeweils einem einzelnen Gast erbrachte Leistung, bestehend aus künstlerischen und kulinarischen Elementen, steuerfrei, mit dem ermäßigten Steuersatz oder dem Regelsteuersatz zu versteuern?