VERHANDLUNG IST AUFGEHOBEN
Nichtigkeitsantrag zum BFH-Beschluss vom 04.11.2021 - VI R 48/18 (Verfassungsmäßigkeit der zumutbaren Belastung und des Abzugsverbots für Diätverpflegung): Keine vorschriftsmäßige Besetzung des Gerichts i.S. des § 579 Abs. 1 Nr. 1 ZPO wegen Verletzung der Vorlagepflicht an den Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes und wegen fehlender Zurückverweisung an das Tatsachengericht?
Vorinstanz: Bundesfinanzhof - VI R 48/18