Führt die durch einen Paketzustelldienst geleistete Zahlung der gegenüber ihm als Halter der Fahrzeuge festgesetzten Verwarnungsgelder wegen Falschparkens seiner Arbeitnehmer bei der Zustellung der Pakete bei diesen zu Arbeitslohn?
Vorinstanz: FG Düsseldorf - 1 K 2470/14 L - EFG 2017, 315Mündl. Verhandlung: VI R 1/17
13. August 2020 / 10:30 Uhr