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Mündl. Verhandlung: VI R 15/24

Ist die Einkommensteuerpflicht der im Jahr 2022 einmalig ausgezahlten Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro verfassungsgemäß?
Im Streitfall stellt ein Arbeitnehmer als Anspruchsberechtigter (§ 113 des Einkommensteuergesetzes) dies streitig.

Vorinstanz: Finanzgericht Münster - 14 K 1425/23 E

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