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beleuchtete Beschriftung der Regale in der Bibliothek des Bundesfinanzhofs

Anhängige Verfahren
des Bundesfinanzhofs

Verhandlungstermine

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Mündl. Verhandlung: VI R 27/18

Sind Aufwendungen für die Führung eines Rechtsstreits über das Umgangsrecht eines Vaters mit seinem Kind (Kindeswohl) als außergewöhnliche Belastung nach § 33 Abs. 2 Satz 4 EStG abzugsfähig, da es verfassungsrechtlich geboten ist, die Begriffe "Existenzgrundlage" und "lebensnotwendige Bedürfnisse" auch in einem immateriellen Sinn zu deuten?
Sind Aufwendungen für die Führung eines Rechtsstreits wegen des Kindesunterhalts und eines zahnärztlichen Behandlungsfehlers als außergewöhnliche Belastung nach § 33 Abs. 2 Satz 4 EStG abzugsfähig, wenn der Steuerpflichtige als armutsgefährdet gilt? - Verfassungsmäßigkeit des § 33b Abs. 2 Nr. 2 EStG?  

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