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beleuchtete Beschriftung der Regale in der Bibliothek des Bundesfinanzhofs

Anhängige Verfahren
des Bundesfinanzhofs

Verhandlungstermine

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Mündl. Verhandlung: VII R 1/21

Energiesteuerentlastung nach § 51 Abs. 1 Nr. 2 EnergieStG:
Kommt im Rahmen der Aktivkohlereaktivierung in Drehrohröfen dem bei der Verbrennung des Erdgases entstehenden Kohlendioxid die gleiche prozessspezifische nichtenergetische Bedeutung zu, wie im Rahmen des vom EuGH entschiedenen Falls der Kristallzuckerherstellung?

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