Es ist beabsichtigt, die Verfahren VII R 34/18, VII R 35/18 und VII R 12/19 gemeinsam mündlich zu verhandeln.
Ist die Anwendung des Mindestlohngesetzes auf ein ausländisches (hier polnisches) Transportunternehmen mit Verfassungs- und Unionsrecht vereinbar? Sind bejahendenfalls die nach polnischem Recht gezahlten Tagegelder und Übernachtungspauschalen auf den Mindestlohn anzurechnen? Sind die Zollbehörden für den Erlass von Prüfungsverfügungen nach dem Mindestlohngesetz zuständig?
Vorinstanz: FG Berlin-Brandenburg - 1 K 1174/17