Zum Hauptinhalt springen Zur Hauptnavigation springen Zum Footer springen
beleuchtete Beschriftung der Regale in der Bibliothek des Bundesfinanzhofs

Anhängige Verfahren
des Bundesfinanzhofs

Verhandlungstermine

Zur Hauptnavigation springen Zum Footer springen

Mündl. Verhandlung: VII R 23/21

Kann ein Feststellungsbescheid nach § 251 Abs. 3 AO mit dem Hinweis auf den Ursprung einer Forderung aus einem Steuerstrafverfahren bereits vor der strafrechtlichen Verurteilung ergehen?

Kann das FA im Feststellungsbescheid nach § 251 Abs. 3 AO die Ausnahme von der Restschuldbefreiung feststellen?

Seite drucken