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Mündl. Verhandlung: VII R 24/21

VERHANDLUNG IST AUFGEHOBEN

Handelt es sich bei einem Wursthersteller um einen Betrieb oder eine selbstständige Betriebsabteilung der Fleischwirtschaft i.S. von § 2 Abs. 1 GSA Fleisch i.V.m. § 6 Abs. 9 AEntG und verstößt er bei Zusammenarbeit mit Konzerngesellschaften und anderen Unternehmen auf Basis von Werkverträgen oder Arbeitnehmerüberlassung gegen das Kooperationsverbot gemäß § 6a Abs. 1 GSA Fleisch?

Vorinstanz: Finanzgericht Nürnberg - 1 K 382/21

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