Sind in einem Gebäude errichtete rohbiogasbetriebene und erdgasbetriebene Kraft-Wärme-Kopplungsaggregate jedes für sich oder in ihrer Gesamtheit eine Anlage i.S. des § 9 Abs. 1 Nr. 3 StromStG?
Sind in einem Gebäude errichtete rohbiogasbetriebene und erdgasbetriebene Kraft-Wärme-Kopplungsaggregate jedes für sich oder in ihrer Gesamtheit eine Anlage i.S. des § 9 Abs. 1 Nr. 3 StromStG?