Branntweinsteuer - Vernichtung von vergälltem und unvergälltem Alkohol ohne vorherige Vernichtungsanzeige - Steuerentstehungstatbestand der zweckwidrigen Verwendung: Darf eine Vernichtungsanzeige nach § 13 Abs. 2 der Branntweinsteuerverordnung verlangt werden, wenn es sich bei den zu vernichtenden Erzeugnissen um "Restmengen" vergällten Alkohols im Sinne der Verwaltungsvorschrift E-VSF V 23 10-8-1 handelt?
Vorinstanz: Finanzgericht Hamburg - 4 K 26/20Mündl. Verhandlung: VII R 34/23
19. Mai 2026 / 13:00 Uhr