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Mündl. Verhandlung: VII R 38/19

1. Kann für die insolvenzrechtliche Begründung des Haftungsanspruchs auf die Nichtentrichtung der Steuer nach dem Grundsatz der anteiligen Tilgung bei tatsächlicher Fälligkeit (§ 34 Abs. 1 Satz 2 AO) abgestellt werden, wenn eine Pflichtverletzung i.S. des § 69 AO vorangeht, auf die der Haftungsbescheid aber nicht gestützt ist?
2. Scheidet eine Haftungsinanspruchnahme aus, weil es sich bei dem Kläger nicht um einen faktischen Geschäftsführer handelt?

 

Vorinstanz: Sächsisches Finanzgericht - 3 K 269/19

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