Besitzt Bio-Zucker dieselbe Handelsqualität wie konventioneller Zucker mit der Folge, dass im Äquivalenzverkehr mit vorzeitiger Ausfuhr Bio-Zucker eingeführt werden kann, während im Rahmen der aktiven Veredelung konventioneller Zucker verwendet wird?
Vorinstanz: Finanzgericht Baden-Württemberg Außensenate Freiburg - 11 K 526/16