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Mündl. Verhandlung: VII R 43/18

Besitzt Bio-Zucker dieselbe Handelsqualität wie konventioneller Zucker mit der Folge, dass im Äquivalenzverkehr mit vorzeitiger Ausfuhr Bio-Zucker eingeführt werden kann, während im Rahmen der aktiven Veredelung konventioneller Zucker verwendet wird?

Vorinstanz: Finanzgericht Baden-Württemberg Außensenate Freiburg - 11 K 526/16

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