Stromsteuerentlastung für Unternehmen des Produzierenden Gewerbes: Muss im Falle einer Verschmelzung für die vom übertragenden Rechtsträger vor der Verschmelzung verbrauchten Strommengen ein gesonderter Entlastungsantrag unter Hinweis auf die Rechtsnachfolge gestellt werden?
Vorinstanz: Finanzgericht Rheinland-Pfalz - 6 K 2410/17 ZMündl. Verhandlung: VII R 6/19
07. Juli 2020 / 13:30 Uhr