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Mündl. Verhandlung: VIII R 13/17

Stellen die bei dem Erwerb von Anteilen an einem luxemburgischen Investmentteilfonds im Jahr 2008 gezahlten Zwischengewinne (mitsamt Ertragsausgleichsbeträgen) negative Einnahmen bei den Einkünften aus Kapitalvermögen i.S. von § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG i.V.m. § 2 Abs. 1 Satz 1 InvStG dar?

Vorinstanz: Finanzgericht Düsseldorf - 14 K 3722/13 E

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