Hat die Ermittlung eines gezahlten Zwischengewinns aus der Beteiligung an einem ausländischen Investmentfonds ohne Berücksichtigung von Ertragsausgleichsbeträgen zu erfolgen, wenn ein Ertragsausgleich i.S. von § 9 InvStG nicht kontinuierlich für alle Ertragsarten des Investmentvermögens durchgeführt wird?
Vorinstanz: Finanzgericht Köln - 1 K 2992/13Mündl. Verhandlung: VIII R 13/18
04. August 2020 / 11:00 Uhr