Hat die Ermittlung eines gezahlten Zwischengewinns aus der Beteiligung an einem ausländischen Investmentfonds ohne Berücksichtigung von Ertragsausgleichsbeträgen zu erfolgen, wenn ein Ertragsausgleich i.S. von § 9 InvStG nicht kontinuierlich für alle Ertragsarten des Investmentvermögens durchgeführt wird?