Unter welchen Voraussetzungen und in welchem Umfang sind Gewinnanteile aus Mitarbeiterbeteiligungen in Form typisch stiller Beteiligungen als Einkünfte aus Kapitalvermögen und nicht als Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit zu qualifizieren?
Vorinstanz: Finanzgericht Baden-Württemberg - 12 K 1692/20Mündl. Verhandlung: VIII R 13/23
21. Oktober 2025 / 11:30 Uhr